Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien

Einzelfallhilfen

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Einzelfallhilfen Sozialassistenz

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe  gem. SGB IX

Die Sozialpädagogische Einzelfallhilfe gem. SGB IX richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 – 21 Jahren mit körperlichen, geistigen oder Mehrfachbeeinträchtigungen.

Einzelfallhilfen werden als:

  • Maßnahmen der Frühförderung,
  • Schulunterstützende Maßnahmen,
  • Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ambulant erbracht.

Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld gefördert. Die Arbeit der EinzelfallhelferInnen geht immer von den vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen aus und ist auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet.

Unterstützungsangebote:

  • Entwicklungsbegleitung und- förderung
  • Durchführung heilpädagogischer Maßnahmen
  • Förderung der Selbständigkeit und Alltagskompetenz
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Förder- und Therapieangebote
  • Schulische Unterstützung
  • Freizeitgestaltung, Teilnahme an Freizeitangeboten des Trägers
  • Integration in das soziale Umfeld
  • Beratung und Begleitung der Eltern und Geschwister
  • Unterstützung bei der Berufswahl und der Eingliederung in das Arbeitsleben

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