Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien

Deine Rechte als Kind und Jugendlicher

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Recht auf Mitsprache und Beteiligung

Du hast ein Recht darauf, bei allen Dingen, die dich betreffen

  • angehört zu werden,
  • zu sagen, was du brauchst und dir wünschst
  • und darauf, dass deine Meinung berücksichtigt wird.

Das ist gesetzlich festgelegt:

Dein Recht auf Mitsprache und Beteiligung findest du zum Beispiel hier:

  • UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 12, Absatz 1: “Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.”
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) §8, Absatz 1: “Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. … .”

Andere Ansprechpartner

Und wenn ich etwas nicht in der Familie, in der Schule, dem Projekt, mit dem Jugendamt oder mit den Helferinnen und Helfern besprechen kann/ möchte?

Dann gibt es hier noch andere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für dich:

DAs HIER BITTE ÜBERARBEITEN, DIE LINKS SIND NICHT MEHR AKTUELL, GRUSS MARKO:

 

Möchtest du noch mehr über deine Rechte erfahren?

Dann schau mal hier nach:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Die-Rechte-der-Kinder-Logo,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

oder hier

http://www.kinder-ministerium.de/infoecke/kinder-haben-rechte

Und wenn ich etwas nicht in der Familie, in der Schule, dem Projekt, mit dem Jugendamt oder mit den Helferinnen und Helfern besprechen kann/ möchte?

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